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Allgemeine Geschäftsbedingungen | TIMEWALKING TIMETALKING (Stand 8/2021)

Lieber TIMEWALKING TIMETALKING-Gast,

TIMEWALKING TIMETALKING (im Folgenden TIMEWALKING) veranstaltet und organisiert außergewöhnliche Stadtführungen und Dinner-Events.

Unsere Geschäftsbedingungen sorgen in beiderseitigen Interesse für klare Bedingungen. Sie sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und TIMEWALKING. Mit der Buchung erkennt der Kunde diese Bedingungen an.

Unsere TIMEWALKING-Touren sind über folgende Vermittlungs-/Reservierungsstellen und über weitere in unseren Prospekten und im Internet unter www.timewalking.de veröffentlichen Stellen zu buchen:

 

TIMEWALKING TIMETALKING
Mühlenweg 42
79235 Vogtsburg

Freudenstadt Tourismus
Marktplatz 64
72250 Freudenstadt

 

1. Anmeldung

Die Anmeldung für eines unserer Leistungsangebote sollte so früh wie möglich geschehen, damit die besten Chancen für die Erfüllung individueller Wünsche bestehen.

Mit seiner schriftlichen oder telefonischen Anmeldung bietet der Kunde TIMEWALKING den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass TIMEWALKING dem Kunden ein Angebot mit konkreter Preisangabe bestätigt. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von TIMEWALKING vor, an das TIMEWALKING für die auf dem Angebot angegebene Dauer gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde TIMEWALKING innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.

Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechend gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Anmelder versichert, für die mitangemeldeten Teilnehmer bevollmächtigt und vertretungsberechtigt zu sein und erkennt auch für die übrigen Teilnehmer die Veranstaltungsbedingungen an.

 

2. Leistungsumfang und Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des aktuellen Prospektes und der Internetseiten, den entsprechenden Preislisten von TIMEWALKING, sowie aus den Angaben in der Buchungsbestätigung des Kunden.

Die jeweils gültigen Preise sind in den aktuellen Prospekten und Internetseiten aufgeführt. Der maßgebliche Preis ergibt sich jedoch aus der Buchungsbestätigung.

Im Falle, dass zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungstermin mehr als 4 Monate liegen, behält TIMEWALKING sich eine Preiserhöhung bis zu 5 % des Gesamtpreises vor, wenn sich nachweisbar und unvorhersehbar Kosten für TIMEWALKING in Zusammenhang mit der Leistungserbringung erhöht haben.

Der Treffpunkt für die TIMEWALKING-Veranstaltungen wird in der Buchungsbestätigung bekannt gegeben.

 

3. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt durch TIMEWALKING gleichzeitig mit der Bestätigung. Bei Einzelbuchungen erfolgt die Rechnungsstellung über die jeweiligen Tourist-Informationen und/oder die von TIMEWALKING autorisierte Inkassostelle. Der Rechnungsbetrag ist nach Eingang der Rechnung, spätestens jedoch bis zum angegebenen Zahlungsdatum zur Zahlung fällig.

Auch bei Überweisungen aus dem Ausland ist der volle in der Buchungsbestätigung angegeben Preis zu bezahlen.

Wird der Veranstaltungspreis zu den genannten Zahlungsbedingungen nicht gezahlt bzw. kein Eingang auf den Geschäftskonto von TIMEWALKING auch bis zum Beginn der Leistung festgestellt, besteht kein Anspruch seitens des Kunden zur Teilnahme an der Veranstaltung. In diesem Fall werden von TIMEWALKING die unter Ziff. 4 genannten Stornogebühren fällig.

 

4. Rücktritt durch den Kunden

Vor Veranstaltungsbeginn kann der Kunde jederzeit vom Buchungsvertrag zurück treten. Der Rücktritt sollte im Interesse des Kunden und aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich erklärt werden.

Der Rücktritt wird wirksam an dem Tag, an dem das Rücktrittsschreiben bei TIMEWALKING eingeht.

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück kann TIMEWALKING Stornierungsgebühren verlangen. Die Höhe der Entschädigung (Stornogebühren) bestimmt sich nach dem Veranstaltungspreis unter dem Abzug des Wertes der von TIMEWALKING ersparten Aufwendungen. Danach betragen die von dem Kunden an TIMEWALKING im Falle des Rücktritts zu zahlende Stornogebühren:

 

Bis 60 Tage vor Veranstaltung

 

kostenlos

Bis 30 Tage vor Veranstaltung

 

25 %

Bis 10 Tage vor Veranstaltung

 

50 %

Bis 5 Tage vor Veranstaltung

 

75 %

Bis 1 Tag vor Veranstaltung

 

80 %

Nichterscheinen ohne Rücktrittsankündigung/

Am Tag der Tourleistung

 

90 %

 

5. Umbuchungen durch den Kunden

Werden auf Wunsch des Kunden Umbuchungen an der Veranstaltung vorgenommen, welche Inhalte, Leistungen oder Termin der Veranstaltung verändern, so fällt eine Umbuchungsgebühr von € 30,00 an, wenn dies bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn geschieht.

Zu einem späteren Zeitpunkt führt eine Umbuchung zu einem Rücktritt vom Buchungsvertrag durch den Kunden und zur gleichzeitigen Neuanmeldung. Hierbei fallen die unter Ziff. 4 genannten Stornogebühren an.

Werden eine oder mehrere Veranstaltungsleistungen gar nicht oder teilweise nicht in Anspruch genommen, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes.

 

6. Rücktritt und Kündigung durch TIMEWALKING

TIMEWALKING kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Veranstaltung den Reservierungsvertrag kündigen.

  1. ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt TIMEWALKING, behält TIMEWALKING den Anspruch auf den Veranstaltungspreis abzüglich der TIMEWALKING von den Leistungsträgern ggf. gutgeschriebenen Beträge.
  2. ohne Einhaltung einer Frist bei außergewöhnlichen Umständen, wie z. B. unvorhersehbarer Ausfall eines Leistungsträgers oder einer wesentlichen Leistung, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, die aber gleichzeitig für den Kunden von maßgeblicher Bedeutung war. Der Kunde erhält den eingezahlten Veranstaltungspreis umgehend zurück.
  3. bis zwei Wochen vor Veranstaltung bei Nichterreichen einer angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Die Rücktrittserklärung ist dem Kunden unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Preis umgehend zurück.
  4. bei offenen Touren beträgt die Mindestteilnehmerzahl 12 Personen. 2 Tage vor Durchführungstermin ist der Kunde verpflichtet, sich über das Zustandekommen der Tour bei der entsprechenden Buchungsstation zu informieren.
  5. TIMEWALKING kann Teilnehmer von einer Veranstaltung ausschließen, wenn sie den Ablauf der Veranstaltung mutwillig stören oder behindern oder durch ihre physische oder psychische Verfassung die Durchführung einer ordnungsgemäßen Veranstaltung gefährden. Für den Ausschluss solcher Teilnehmer besteht kein Erstattungsanspruch des ganzen oder teilweisen Veranstaltungspreises.

 

7. Haftung

TIMEWALKING haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes. TIMEWALKING ist verpflichtet die Leistung so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat, insbesondere haftet TIMEWALKING für

a)      Auswahl der Leistungsträger und Überprüfung der Leistungen

b)      Zusammenstellung von Einzelleistungen

c)      Beschreibung der Leistungen in Prospekten und Preislisten

d)      Bearbeitung des Buchungsvorganges

e)      Organisation, Reservierung und Zurverfügungstellen der Leistungen gemäß Vertrag

f)        Ausstellung und Absendung der Buchungsunterlagen.


Für Sachschäden, die dem Kunden entstehen haftet TIMEWALKING bis zu einer maximalen Höhe des dreifachen Vertragspreises. Für Personenschäden haftet TIMEWALKING im Rahmen der gesetzlichen Vorschrift.

Jeder Kunde ist verpflichtet bei Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen um evtl. entstandene Schäden gering zu halten. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich unserem Ansprechpartner mitzuteilen. Ist der Ansprechpartner nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Leistungsträger. Kommt ein Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

 

8. Abhilfe bei Mängeln

Wird die Veranstaltung nicht vertragsmäßig erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Abhilfe kann auch durch eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden.

 

9. Schadensersatz

  Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.

 

10. Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche wegen Nichterbringung oder Nichtvertragsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehner Beendigung der Veranstaltung schriftlich bei TIMEWALKING geltend gemacht werden. Die Ansprüche des Kunden verjähren nach 6 Monaten

 

11. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

12. Gerichtsstand

Für beide Parteien ist Freiburg im Breisgau für etwaige Auseinandersetzungen der zuständige Gerichtsstand.